dieses Foto zeigt das Zimmer 1 im Aparthotel Kottenforst

Tagesbelegung – Preisliste-Apartments

Kategorie 1-2
Nächte
3-6
Nächte
7-18
Nächte
A – 1 Person 68,00 € 63,00 € 58,00 €
B – 1 Person 72,00 € 67,00 € 62,00 €
  – 2 Personen (nur Zusatzbetten) 87,00 € 82,00 € 77,00 €
C – 1 Person 77,00 € 72,00 € 67,00 €
  – 2 Personen 97,00 € 92,00 € 87,00 €
D – 1 Person 85,00 € 80,00 € 75,00 €
  – 2 Personen 105,00 € 100,00 € 95,00 €

Bei der Tagesbelegung sind sowohl Mehrwertsteuer, als auch 6% Beherbergungssteuer enthalten.

Bei Barzahlung erhalten Sie einen Nachlass von 2,50 € pro Person und Nacht (gilt für Tagebelegung)

jede weitere Person 15,00 € pro Nacht
Hund (auf Anfrage) 6,00 €/Nacht
keine Endreinigungsgebühren
Extrareinigung mit Wäschewechsel 18,00 €
Wäschewechsel weitere Person 6,00 €
unerlaubtes Rauchen 60,00 €
hinterlassen von schmutzigem Ess-/Kochgeschirr 20,00 €

Zahlung wöchentlich
Weitere Informationen finden Sie unter Zahlungsmodalitäten.


Monatsbelegung – Preisliste-Apartments

 

Kategorie Kosten/Monat Ü-steuer (im 1. Monat) *) Anschlussnacht
       
A
Ap. 4 und 24
950 € 57,00 € 55,00 €
B
Ap. 10, 11, 20, 25, 26
1.150 € 69,00 € 62,00 €
C
Ap. 3, 7, 8, 9,15, 16, 17, 18, 21
1.250 € 75,00 € 67,00 €
D
Ap. 1, 2, 6, 12, 14, 22
1.350 € 81,00 € 71,00 €


Die Preise beziehen sich auf ein Apartment mit Einzelbelegung inklusive Mehrwertsteuer, ohne Übernachtungssteuer (nur im ersten Monat fällig). Jede weitere Person wird mit 10,-€ pro Nacht zusätzlich berechnet.
(* Übernachtungssteuer 0,60 €/Nacht im ersten Monat)
Bei Barzahlung erhalten Sie pro Monat und Zimmer 20,- € Rabatt. Die Anschlussnächte werden mit 2,50 € pro Nacht/ Person rabattiert.


Preisliste Ferienwohnung

Übernachtungssteuer
6% max. 21 Nächte
1 Woche: 850 € für 1-4 Personen 51,00 €
Weitere Person 15 € pro Nacht 0,90 €
Anschlussnacht 195 € für 1-4 Personen 11,70 €
Kaution 300 € einmalig
Endreinigung 70 € einmalig

Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Übernachtungssteuer 6% in den ersten 21 Tagen ab Anreise (auf die reinen Übernachtungspreise).

Steuerbefreiungen der Übernachtungssteuer

Von der Zahlung der Beherbergungssteuer sind befreit:

  1. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Bonn übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson

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